Partnerprogramm und Teilnahmebedingungen
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Eine gute Empfehlung. Eine klare Vergütung.
Sie kennen einen Betrieb, der eine neue Website oder einen Onlineshop benötigt? Stellen Sie die Verbindung zu Präsenza her. Wir übernehmen Beratung, Angebot und Umsetzung.
01 · Anmelden und empfehlen
Erstellen Sie Ihr kostenloses Partnerkonto mit Name, geschäftlicher E-Mail-Adresse, Unternehmensname und einem selbst gewählten Passwort. Nach Bestätigung Ihrer E-Mail-Adresse können Sie sich direkt einloggen. Im Anschluss erfassen Sie Empfehlungen, für die der Interessent vorher zugestimmt hat.
02 · Zuordnung und Zusammenarbeit
Präsenza prüft, ob es sich um einen neuen, eindeutig vermittelten Kontakt handelt. Der bloße Formulareingang ist noch keine Provisionszusage. Der Interessent meldet sich selbst; aktive Kontaktaufnahme erfolgt nur bei gesondertem ausdrücklichem Kontaktwunsch.
03 · Provision und Auszahlung
Für einen bestätigten, erfolgreich vermittelten Erstauftrag erhalten Sie 20 % des provisionsberechtigten Nettohonorars. Nach vollständiger Kundenzahlung überweisen wir innerhalb von sieben Kalendertagen. Den Stand verfolgen Sie in Ihrem Partnerkonto.
Website / Relaunch
800 € netto160 € Provision
Onlineshop
1.000 € netto200 € Provision
Rechenbeispiele anhand der Einstiegspreise, keine garantierten Auftragswerte oder Einnahmen. Maßgeblich ist das tatsächlich vereinbarte und vollständig gezahlte provisionsberechtigte Nettohonorar. Weitere Leistungen nur nach gesonderter Vereinbarung.
Teilnahme & Zuordnung
Anbieter und Vertragspartner: Thomas Behrendt, handelnd unter Präsenza, Wilhelm-Löbbe-Allee 17, 44534 Lünen. Kontakt: info@praesenza.de · 0163 1860591.
01 · Teilnahme und Vertragsbeginn
Das Programm richtet sich an volljährige selbstständige Personen und Unternehmen. Die Teilnahme ist kostenlos und ohne Mindestumsatz. Der Partnervertrag kommt mit Annahme dieser Bedingungen und E-Mail-Bestätigung zustande. Das Passwort wird bereits bei der Registrierung vergeben. Erforderliche Abrechnungs- und Auszahlungsangaben können später auf einem abgestimmten Weg ergänzt werden.
02 · Ihre Rolle als Empfehlungspartner
Sie geben gelegentliche persönliche Empfehlungen ab. Es bestehen keine Verkaufsquote, keine Exklusivität und keine Pflicht zu laufender Vermittlung. Sie haben keine Abschluss- oder Vertretungsvollmacht für Präsenza. Preise und Leistungen dürfen nicht verbindlich in unserem Namen zugesagt werden. Provisionsvereinbarungen erfolgen mit dem Partnerbetrieb, nicht heimlich mit dessen Mitarbeitenden.
03 · Empfehlung rechtzeitig einreichen
Tragen Sie die Empfehlung vor dem ersten eigenständigen Kontakt des Interessenten mit Präsenza ein. Die Angaben müssen eine eindeutige Zuordnung erlauben. Empfehlungsdatum und tatsächlicher Einreichungszeitpunkt werden getrennt dokumentiert. Ein rückdatiertes Empfehlungsdatum schafft keinen Vorrang vor einer bereits gültig bestätigten Zuordnung.
04 · Neue Kontakte und Ausschlüsse
Bestehende Kunden, bereits bekannte Leads und Angebotskontakte, Eigenempfehlungen sowie doppelte Vermittlungen sind ausgeschlossen. Präsenza prüft die Berechtigung anhand vorhandener Vorgänge. Bei konkurrierenden Empfehlungen gilt die erste nachweisbar gültig bestätigte Zuordnung. Eine Ablehnung wird nachvollziehbar mitgeteilt, ohne fremde Kundendaten offenzulegen.
05 · Zuordnungsfrist
Der vermittelte provisionsberechtigte Erstauftrag muss innerhalb von sechs Monaten nach Bestätigung der Empfehlung zustande kommen, sofern vorher nichts anderes in Textform vereinbart wurde. Die Empfehlung verpflichtet weder den Interessenten zur Beauftragung noch Präsenza zur Annahme eines Projekts. Nur ein nachweislich aus der Empfehlung entstandener Auftrag ist provisionsfähig.
Provision & Auszahlung
Die Provision bezieht sich auf das erste bestätigte Website-, Relaunch- oder Onlineshopprojekt. Die Abrechnung erfolgt transparent anhand der tatsächlichen Zahlung.
06 · 20 % des berechtigten Nettohonorars
Vergütet werden 20 % des tatsächlich vereinnahmten Nettohonorars für eigene Präsenza-Leistungen im ersten vermittelten Projekt. Umsatzsteuer, separat ausgewiesene Fremdkosten und externe Lizenzen, Hosting, Werbebudgets sowie laufende Wartungs- und Betreuungsentgelte zählen nicht dazu. Spätere Aufträge und weitere Leistungen, etwa Google Ads, sind nur bei gesonderter ausdrücklicher Vereinbarung provisionsberechtigt.
07 · Vollständige Zahlung und Sieben-Tage-Frist
Die Provision wird nach vollständiger Kundenzahlung fällig und innerhalb von sieben Kalendertagen nach tatsächlichem Geldeingang überwiesen. Planmäßige Teilzahlungen und anteilige Provisionsauszahlungen sind nicht vorgesehen. Unvollständige Zahlungen können dokumentiert werden, lösen aber noch keine Auszahlung aus. Für die Frist zählt das tatsächliche Zahlungsdatum, nicht die spätere Erfassung im Portal.
08 · Abrechnung und Auszahlungsweg
Die Auszahlung erfolgt über den mit dem Partner vereinbarten Zahlungsweg, etwa Banküberweisung oder PayPal. Der Partner stellt die dafür und für eine ordnungsgemäße steuerliche Abrechnung gesetzlich notwendigen Angaben bereit. Die Vermittlungsleistung wird, soweit erforderlich, auf Grundlage einer Rechnung oder einer vorher vereinbarten Gutschrift abgerechnet. Eine Bankverbindung, Rechnungsnummer oder Überweisungsreferenz muss nicht als Pflichtfeld im Portal hinterlegt werden. Die dortige Provisionsübersicht ist kein steuerlicher Rechnungsbeleg.
09 · Fehlende Angaben und Sonderfälle
Fehlende für die Auszahlung erforderliche Angaben lassen einen bereits entstandenen Provisionsanspruch nicht entfallen. Präsenza stimmt den Zahlungsweg mit dem Partner ab und führt die Überweisung beziehungsweise Zahlung nach Klärung der nötigen Angaben unverzüglich aus. Rückbuchungen, rechtmäßige Rückabwicklungen und fehlerhafte Zahlungen werden einzeln nachvollziehbar geprüft. Bereits ausgezahlte Provisionen werden nicht pauschal automatisch zurückgefordert.
10 · Transparenz, Bearbeitungsstand und Vertragsende
Der Partnerbereich zeigt die vereinfachten Bearbeitungsstände „Eingegangen“, „In Bearbeitung“ und nach tatsächlich dokumentierter Zahlung „Ausgezahlt“. Die Detailabrechnung erfolgt intern, ohne Pflichtfelder für Buchungsbelege im Portal. Beide Seiten können die Teilnahme jederzeit in Textform für die Zukunft beenden. Rechte aus bereits bestätigten Empfehlungen bleiben gemäß der ursprünglich vereinbarten Vertragsfassung bestehen. Neue Konditionen gelten erst nach wirksamer Annahme durch den Partner.
Beispiel: 1.000 € provisionsberechtigtes Nettohonorar × 20 % = 200 € Nettoprovision. Eine gegebenenfalls auf die Vermittlungsleistung entfallende Umsatzsteuer ist separat zu beurteilen. Die Statusmarkierung „Ausgezahlt“ dokumentiert eine externe Zahlung und löst selbst keine Überweisung aus.
Datenschutz & Verantwortung
Der Partner verantwortet die rechtmäßige Erhebung und Weitergabe seiner Empfehlung. Präsenza verantwortet die eigene Verarbeitung. Ein allgemeiner Hinweis entbindet keine Seite von ihren gesetzlichen Pflichten.
11 · Kundeninformation und Zustimmung
Vor einer Empfehlung stellt der Partner der empfohlenen Person die Kundeninformation PP-02 in der geltenden Fassung bereit und holt deren freiwillige, konkrete Zustimmung zur Datenweitergabe, Zuordnung sowie begrenzten Statusrückmeldung ein. Im Portal bestätigt er dies mit einer einzigen Checkbox. Automatisch protokolliert werden sein Konto, der Einreichungszeitpunkt und die Informationsfassung; Datum und Art des Gesprächs werden nicht gesondert abgefragt. Für die tatsächliche Einholung und nötigenfalls den Nachweis der Einwilligung bleibt der Partner verantwortlich. Die Checkbox allein ersetzt keine tatsächlich erteilte Zustimmung.
12 · Kontaktfreigabe und Widerruf
Ohne zusätzliche Freigabe wartet Präsenza auf die Meldung des Interessenten. Nur bei ausdrücklich gewünschtem Anruf beziehungsweise E-Mail-Kontakt werden die dafür benötigten Daten und erlaubten Kanäle übermittelt. Daraus folgt keine Newsletter-Anmeldung oder allgemeine Werbeerlaubnis. Widerrufe sind unverzüglich mitzuteilen und zu beachten. Unzutreffende oder unberechtigt übermittelte Angaben sind zu berichtigen beziehungsweise zu löschen.
13 · Partnerdaten und Rechtsgrundlagen
Präsenza verarbeitet Name, Firma, geschäftliche E-Mail, Kontostatus, Vertragsannahmen sowie erforderliche Abrechnungsdaten zur Durchführung des Partnervertrags. Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, für gesetzliche Pflichten lit. c und für erforderliche Sicherheits- und Rechtsnachweise lit. f. Bei Ansprechpartnern juristischer Personen stützt sich die notwendige Vertragskommunikation auf berechtigte Interessen.
14 · Empfänger, Aufbewahrung und Rechte
Erforderliche Hosting-, E-Mail-, Zahlungs- und Buchhaltungsdienstleister erhalten Daten nur im nötigen Umfang. Unbestätigte Neuanmeldungen werden nach sieben Tagen gelöscht, technische Programmmail-Protokolle nach 30 Tagen. Nicht benötigte Kontodaten werden gelöscht; rechtlich erforderliche Vertrags- und Abrechnungsnachweise bleiben zugriffsbeschränkt erhalten. Rechte umfassen je nach Voraussetzung Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch und Beschwerde bei einer Datenschutzaufsicht.
15 · Kontakt und Vertragsfassung
Für Vertrags-, Abrechnungs- und Datenschutzanliegen erreichen Sie Thomas Behrendt unter info@praesenza.de oder 0163 1860591. Ergänzende Informationen: praesenza.de/datenschutzerklaerung/. Zuständige Aufsicht am Sitz: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Es gilt deutsches Recht unter Wahrung zwingender gesetzlicher Vorgaben. Aktuelle Fassung PP-2026-10-28-V1.2. Die Fassung PP-2026-10-27-V1.1 bleibt für frühere Annahmen und nach ihr bestätigte Empfehlungen archiviert; die neue Fassung gilt erst nach Annahme für künftige Empfehlungen.
Thomas Behrendt · Präsenza
Wilhelm-Löbbe-Allee 17 · 44534 Lünen
info@praesenza.de · 0163 1860591